Das Interesse der Mitbeteiligten, für ihre Bewohnerschaft die Wohnqualität in diesem sensiblen Bereich auf heutige Standards anzuheben, unterstütze der Stadtrat, indem er vor dem Hintergrund eines Lärmgutachtens den Weg öffne für einen Ersatzneubau entlang der H.-Strasse. Die lärmrechtliche Gerichtspraxis sei bei Projekten mit lärmempfindlichen Räumen selbstverständlich zu beachten. Sie schliesse aber Projekte, wie sie die Machbarkeitsstudie als möglich aufzeige, nicht zum vorneherein aus. In Anbetracht der erheblichen Lärm- und Schadstoffbelastung an diesem Standort würde ein Neubaupro-