5.2. Der Stadtrat weist darauf hin, dass die Gemeindeordnung die schrittweise Anhebung des gemeinnützigen Mietwohnungsanteils auf einen Drittel bis ins Jahr 2050 verlange (Art. 2quater und Art. 123 Gemeindeordnung [GO]). Weiter seien die Behörden angewiesen, Massnahmen zu treffen zur Verdichtung der Siedlungsfläche (Art. 3 Abs. 3 lit. abis RPG). Der Stadtrat halte in den Strategien 2035 fest, dass Zürich über ein breites Wohnraumangebot für eine vielfältige Bevölkerung verfügen solle. Der Stadtrat engagiere