Der Längsbau stehe etwas zurückversetzt von der Strasse und biete einen wohltuenden Vorgarten mit einem alleemässigen alten Baumbestand. Letztlich werde das Schutzobjekt aus dem Inventar entlassen, weil die mangelhaft informierte Machbarkeitsstudie acht Varianten vorschlage, bei welchen mehrheitlich eine Inventarentlassung verlangt werde. Konkret lasse sich also den Bedürfnissen der Mitbeteiligten Rechnung tragen, was die Machbarkeitsstudie belege. Folglich hätte der Stadtrat nicht zu einer Inventarentlassung schreiten dürfen.