R1S.2020.05140 Seite 9 H.-Platz eine wichtige ortsbildprägende Wirkung habe. Auch das Gutachten betone die städtebauliche die Bedeutung des Kopfbaus am H.-Platz und erblicke in der Wohnkolonie H. einen wichtigen baukünstlerischen und sozialgeschichtlichen Zeugen, weshalb im Gutachten beantragt werde, die Siedlung in ganz konkretem Umfang unter Schutz zu stellen. Die im angefochtenen Beschluss aufgeführten störenden Eingriffe (Einfahrten in Tiefgaragen, Liftanbauten, vergrösserte Balkone) würden den Kopfbau nicht betreffen und könnten durch passendere Lösungen ersetzt werden.