Vorfeld der Baubewilligung) zur Anwendung. Nebst dem Grad der Berücksichtigung der unterschiedlichen öffentlichen Interessen erlaube ein Varianzverfahren auch, anhand konkreter Projekte oder Projektvarianten städtebauliche Aspekte (etwa eine Kontinuität der Formensprache eines Ersatzneubauprojekts) und Gestaltung eines Bauprojekts zu berücksichtigen – Aspekte also, welche die Machbarkeitsstudie nicht zu berücksichtigen gehabt habe. Zur Berücksichtigung des Gutachtens in der Machbarkeitsstudie sei festzuhalten, dass das Gutachten zwar die Schutzwürdigkeit abgeklärt habe, in der Folge aber nicht zu einem entsprechenden Schutzentscheid geführt habe.