Es könne auch nicht gesagt werden, das Varianzverfahren basiere auf der Machbarkeitsstudie. Die Mitbeteiligte habe für ein Bauprojekt verschiedene Varianten ausarbeiten lassen. Diese seien unter anderem durch das Amt für Städtebau im Rahmen des Varianzverfahrens analysiert und bewertet worden. Die Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie seien für diesen Prozess zweckdienlich, aber nicht hinreichend. Das Varianzverfahren komme erst zu einem späteren Zeitpunkt (Planungsphase; Vorfeld der Baubewilligung) zur Anwendung.