Entsprechend konstatiere der angefochtene Beschluss, dass die Varianten mehrheitlich eine Entlassung der Siedlung aus dem kommunalen Inventar verlangen würden. Es scheine, so der Rekurrent, als ob von Beginn weg habe gebaut werden sollen und die Interessen der Denkmalpflege aussen vorgelassen worden seien. 4.2. Der Stadtrat führt aus, die Machbarkeitsstudie zeige acht Varianten auf, von einer Sanierung über Lösungen mit einem Teilerhalt bis zu einem Neubau, und lasse Einschätzungen zu den einzelnen öffentlichen Interessen