R1S.2020.05140 Seite 4 4.1. Der Rekurrent moniert eine fehlerhafte Sachverhaltsabklärung. Der Stadtrat stütze seinen Beschluss u.a. direkt auf eine Machbarkeitsstudie, die die Mitbeteiligte habe erstellen lassen. Im angefochtenen Beschluss erwäge er Folgendes: "Die Baufreigabe, welche dem Abbruch einer inventarisierten Baute vorausgeht, erfolgt gestützt auf eine rechtskräftige Baubewilligung für Ersatzneubauten, die das Resultat eines Varianzverfahrens sind und welche die für die Inventarentlassung massgeblichen öffentlichen Interessen berücksichtigen." Das genannte Varianzverfahren wiederum basiere auf der Machbarkeitsstudie.