D. Mit Eingaben vom 23. November 2020 beantragten sowohl die Vorinstanz wie die Mitbeteiligte die Abweisung des Rekurses unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Rekurrenten. E. Mit Replik vom 21. Dezember 2020 bzw. Dupliken vom 28. Januar 2021 und 1. Februar 2021 hielten die Parteien an ihren Anträgen fest. R1S.2020.05140 Seite 2 F. Am 15. März 2021 führte die 1. Abteilung des Baurekursgerichts im Beisein der Parteien einen Augenschein auf dem Lokal durch.