A. Gemäss Beschluss vom 2. September 2020 verzichtet der Stadtrat von Zürich auf die Unterschutzstellung der Wohnsiedlung H. an der G.-Strasse 1 ff. und H.-Strasse 1 ff. in Zürich (Kat.-Nrn. 1, 2, 3, 4) und entlässt diese aus dem Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung, sobald die Baubehörde – gestützt auf eine rechtskräftige Baubewilligung auf der Grundlage eines Feststellungsbeschlusses des Stadtrates – die Baufreigabe für die Ersatzneubauten erteilt hat und in der Folge ein Abbruch erfolgt ist.