"Vor Baubeginn hat die Bauherrschaft dem Amt für Baubewilligungen im Sinne der Erwägungen einen Nachweis über die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Strassenverkehrslärm bei den Betriebsräumen einzureichen und bewilligen zu lassen." "Im Rahmen der Bewilligung des Ausbaus des Gastro-Bereichs gemäss separater Eingabe Betriebskonzept Ladenzentrum hat die Bauherrschaft dem Amt für Baubewilligungen im Sinne der Erwägungen den Nachweis zu erbringen, dass die Nutzung ausserhalb der Zeit von 22 Uhr bis 06 Uhr erfolgt." Im Übrigen wird der Rekurs abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. […] R1S.2022.05166 Seite 109