"Im Rahmen der Bewilligung des Ausbaus der zwei in E. 6.2.4.4 genannten Räume "Gastro Produktion" und "Disponibel" gemäss separater Eingabe Betriebskonzept Ladenzentrum hat die Bauherrschaft dem Amt für Baubewilligungen entweder den Nachweis zu erbringen, dass keine anrechenbaren R1S.2022.05166 Seite 108 Nutzungen vorgesehen sind, oder aber eine korrigierte Ausnützungsberechnung einzureichen und bewilligen zu lassen, welche die fraglichen Flächen einbezieht und die gesamthafte Einhaltung der zulässigen Ausnützung nachweist."