"Vor Baubeginn hat die Bauherrschaft dem Amt für Baubewilligungen betreffend die drei in E. 6.2.4.4 genannten Räume "Waschen/Trocknen" bzw. "Kinderwagen" entweder abgeänderte Pläne einzureichen und bewilligen zu lassen, mit denen nachgewiesen wird, dass die Fensterfläche des jeweiligen Raums nicht mehr als 5 % der Bodenfläche beträgt, oder aber eine korrigierte Ausnützungsberechnung einzureichen und bewilligen zu lassen, welche die fraglichen Flächen einbezieht und die gesamthafte Einhaltung der zulässigen Ausnützung nachweist."