"Vor Baubeginn hat die Bauherrschaft dem Amt für Baubewilligungen eine aktuelle Ausnützungsberechnung der Bestandesbaute "Wohnen 1" einzureichen und bei Überschreitung eines Flächenmasses von 16'990,7 m2 zusätzlich im Sinne von E. 6.2.4.1 einen Nachweis darüber einzureichen und bewilligen zu lassen, dass die auf dem Baugrundstück gesamthaft zulässige Ausnützung nicht überschritten wird."