R1S.2022.05166 Seite 105 räumlichen Ordnung angestrebt. Demgegenüber dient die Festlegung von Mindestanteilen an preisgünstigem Wohnraum primär einem sozialpolitischen Zweck, steht dabei doch nicht die Sicherung der - vorausgesetzten - Wohnnutzung, sondern die Ausgestaltung der Modalitäten, gemäss denen diese Nutzung erfolgen kann, im Zentrum. Dass dabei - schon aufgrund der Festlegung im Rahmen der Bau- und Zonenordnung - planungsrechtliche Instrumente Verwendung finden (vgl. auch beispielsweise § 2 Abs. 3 PWV zur Notwendigkeit eines Berichts gemäss Art.