20.1 Schliesslich wird in der Rekursschrift vorgebracht, gestützt auf § 49b PBG, wonach bei Ein- und Aufzonungen Mindestanteile preisgünstiger Wohnungen vorgeschrieben werden könnten, sowie die Verordnung über den preisgünstigen Wohnraum (PWV) habe zunächst der Gemeinderat am 30. November 2016 eine BZO-Änderung betreffend einen neuen Art. 8 Abs. 9 BZO (20 % der Wohnfläche zur Kostenmiete bei Benützung des Ausnützungsbonus von Arealüberbauungen) beschlossen. Da diese Änderung seinerzeit nicht in der Planauflage enthalten gewesen sei, habe der Stadtrat eine solche vom 26. März bis 25. Mai 2021 durchgeführt und daraufhin dem Gemein-