bestimmt, bezieht sich denn auch auf die Frage, inwieweit Abweichungen von der Grundordnung durch Ausnahmebewilligungen ermöglicht werden dürfen und inwieweit stattdessen eine nutzungsplanerische Festsetzung verlangt ist (vgl. Pierre Tschannen, Praxiskommentar RPG: Richt- und Sachplanung, Interessenabwägung, hrsg. von Heinz Aemisegger / Pierre Moor / Alexander Ruch / Pierre Tschannen, Zürich 2019, Art. 2