R1S.2022.05166 Seite 95 tors "Wohnen 4" bis zum 30. September 2026 der städtischen Mietzinskontrolle unterstehen, geht auf einen mit Beschluss des Stadtrats vom 11. Dezember 2002 genehmigten Vertrag zwischen der Stadt Zürich und den Eigentümerinnen der Parzellen 1, 3 und 2 zurück, mit welchem ein früherer Vertrag vom 16. November 1973 ersetzt wurde (vgl. act. 6.8 [insbesondere Antwort zu Frage 8] und act. 6.9, insb. Ziff. 2, 5 und 8).