18.1 Die Rekurrierenden rügen weiter, der vorgesehene Etappierungsplan, wonach in einer ersten Etappe ab 2025 der Ersatzneubau für die Gebäude "Wohnen 3" und "Wohnen 4" und danach in einer zweiten, bis ca. 2034 dauernden Etappe der Ersatzneubau für "Wohnen 2" und Migros erfolgen solle, setze voraus, dass die - gemäss Vertrag der Stadt Zürich mit der Bauherrschaft vom 11. Dezember 2002 - bis 30. September 2026 bestehende städtische Mietzinskontrolle für die 78 Wohnungen des Sektors "Wohnen 4" bereits per 2025 und damit vertragswidrig beendet würde, nachdem entsprechende Verhandlungen zwischen Stadt und Bauherrschaft zu keinem Ergeb-