R1S.2022.05166 Seite 93 von den Rekurrierenden genannte Personalraum auf Ebene 3 im Gebäude C1 ist. Sollte sich herausstellen, dass dort an gleicher Lage wie auf Ebene 4 eine IGW-Überschreitung vorliegt, so könnte diese ohne Weiteres durch entsprechende Verwendung eines transparenten Fassadenbauteils beseitigt werden, was von der gewählten Formulierung der Auflage abgedeckt wäre.