bezüglich des korrespondierenden Punktes des Grundrisses auf Ebene 4 eine - vorstehend erwähnte - Überschreitung bekannt ist, daher davon ausgegangen werden kann, dass die an der fraglichen Stelle auf S. 8 des Gutachtens nicht lesbare Angabe einen Wert über 70 dB(A) ausweist, jedoch nicht klar ist, ob diese Belastung auch auf Ebene 3 besteht oder nicht. Allerdings ist dieser Mangel auflageweise lösbar: Dies deshalb, weil aufgrund der klaren Aussage auf S. 9 des Gutachtens an sich davon auszugehen ist, dass in der Tat mit Ausnahme des dort bezeichneten Bereichs keine weiteren IGW-Überschreitungen bei Betriebsräumen bestehen.