wie folgt neu zu fassen (wobei "Gesamtfassade" im gleichen Sinn wie im Gutachten zu verstehen ist): "Die Eckbereiche der lärmempfindlichen Wohnräume entlang der A-Strasse sowie der weitere im Aussenlärmgutachten Strassenlärm vom 8. Oktober 2021 mit * bezeichnete Bereich des Personalraums auf Ebene 4 im Gebäude C1 sind als nicht öffenbare transparente Fassadenbauteile auszuführen. Ihre Schalldämmung darf nicht mehr als 5 dB von der Schalldämmung der Fassade abweichen und die Schalldämmung der Gesamtfassade muss den erhöhten Anforderungen der SIA 181 genügen".