R1S.2022.05166 Seite 89 dass bei den von IGW-Überschreitungen betroffenen Räumen in den Eckrisaliten transparente Fassadenelemente und nicht lediglich festverglaste Fenster (bei denen die Lärmimmissionen zu ermitteln wären) realisiert werden sollen. Nicht nur ergibt sich dies aus den Grundrissplänen und den Angaben im Lärmgutachten Strassenlärm (act. 22.1.0, wo generell von transparenten Fassadenelementen die Rede ist, auch wenn auf S. 31 in Verbindung damit auch der Begriff "festverglast" verwendet wird);