Hinsichtlich der Bewegungsflächen hält E. N.b fest, die Erreichbarkeit sei nachgewiesen. Die Pläne müssten von der Einsatzplanung von Schutz & Rettung bewilligt werden. Gewisse Gegebenheiten in diesen Flächen seien kritisch zu beurteilen; es müsse zwingend eine wirksame Brandbekämpfung gewährleistet sein.