nehmen, bezüglich deren die Rekursschrift gewisse zusätzliche Vorbringen enthält (wobei auch diese weitestgehend unsubstantiiert erfolgen): Bezüglich der Belichtung von ständigen Arbeitsplätzen (E. M.c) wird moniert, die Bausektion halte fest, dass die Vorschriften nicht eingehalten seien und verlange kompensatorische Massnahmen. Inwiefern hierin keine Rechtsanwendung liegen soll, ist nicht nachvollziehbar, zumal in Dispositivziffer II.B.28 und II.B.4.a die entsprechenden Auflagen statuiert werden. Beanstandet wird weiter, die Nassräume betreffend beschränke sich E. M.f auf die Aussage, die Unterlagen gäben keinen genügenden Aufschluss, ob das Recht eingehalten sei.