15.1 Die Rekurrierenden rügen, bei der die Anforderungen an Gebäude und Räume betreffenden Erwägung M des angefochtenen Beschlusses äussere sich die Bausektion zu den rechtlichen Anforderungen betreffend Wärmedämmvorschriften, Belichtung von ständigen Arbeitsplätzen, Nebenräumen, Gemeinschaftsräumen, Duschen und Toilettenanlagen, Raucherraum, Behindertengerechtigkeit, Lift, Absturzsicherung, Lärmbelastung, Wärmeerzeugung bzw. Wassererwärmung, Notstromversorgung, Klima- und andere Lufttechnische Anlagen, Klimatisierung der Ladenräume und Energieeffizienz. Allerdings beschränke sich die Bausektion im Allgemeinen darauf, das an-