14.3.3 Wie sich sodann aus dem Vorstehenden ergibt, sind auch die spezifischen Anforderungen gemäss § 284 Abs. 1 und 2 PBG erfüllt. Für die besonders sorgfältige Gestaltung der Hochhäuser kann dabei vollumfänglich auf das in E. 14.3.2 Dargelegte (namentlich betreffend Setzung, Gliederung und Materialisierung der Gebäudekörper) verwiesen werden. Der ortsbauliche Gewinn wird einerseits durch die Vernetzung von Stadtgebiet und Freiraum sowie die Aufwertung des Strassenraums, andererseits durch die Schaffung attraktiver Freiräume und eines öffentlichen Quartierplatzes erreicht.