nach dem vorstehend Ausgeführten die besonders gute Gestaltung klarerweise zu bejahen ist, während die als zweiter Aspekt erwähnte Ausstattung und Ausrüstung lediglich zweckmässig zu sein hat. Dass solches vorliegend nicht der Fall wäre ist weder dargetan noch ersichtlich. Auch ist - wie teilweise bereits erwähnt - bezüglich der Wohnlichkeit und Wohnhygiene insbesondere mit Blick auf die Anordnung der Gebäude und die gewählten Grundrisse von einer hohen Qualität auszugehen.