der Rekurrierenden in diesem Zusammenhang angesprochenen Detailfragen: Dass eine zustimmende Wiedergabe von in den Baugesuchsunterlagen enthaltenen Texten zulässig ist, wurde bereits dargelegt (vgl. E. 4.2.3). Inwiefern ein weitergehender Beschrieb des Bauvorhabens erforderlich sein