langte besonders gute Gestaltung "noch nicht in allen Teilen" erreiche (vgl. R1S.2022.05166 Seite 81 zu den konkret monierten Punkten bereits E. 4.3.3). In ihrer Rekursantwort macht die Vorinstanz sodann weitere detaillierte, teilweise ergänzende Ausführungen (vgl. act. 15 Rz. 23 bis 38).