Die gegliederten Stadtfassaden an der A-Strasse würden in einem regelmässigen Rhythmus durch Gassen und Grünräume abgewechselt. Nach Süden gerichtete Erschliessungsgassen würden eine attraktive Verbindung vom Quartier zur Allmend schaffen. Dazwischen lägen durchgrünte Gartenräume und ein Quartierplatz als öffentlicher Begegnungsort im Zentrum der Anlage. Es folgen in E. I.d die bereits in E. 13.1.2 zitierten Ausführungen zu Materialisierung, Fassadengestaltung, Gliederung und architektonischem Ausdruck, bevor in der ebenfalls bereits zitierten E. I.e die Erfüllung der Anforderungen gemäss § 71 Abs. 2, 238 Abs. 2 und 284 PBG konstatiert wird.