14.2.2 Gemäss § 284 PBG müssen Hochhäuser verglichen mit einer gewöhnlichen Überbauung ortsbaulich einen Gewinn bringen oder durch die Art und Zweckbestimmung des Gebäudes bedingt sein (Abs. 1). Hochhäuser sind architektonisch besonders sorgfältig zu gestalten (Abs. 2). 14.3.1 Im angefochtenen Beschluss wird zunächst in E. H.c und H.d der Inhalt von § 71 Abs. 1 und 2 PBG wiedergegeben. Daraufhin wird in E. I.a ausgeführt, zwischen Stadt und Land gelegen komme dem B eine wichtige städtebauliche Bedeutung zu. Er wirke als Scharnier zwischen dem städtischen Binzquartier und der Allmend. Mit dem Projekt werde eine durchlässige städte-