Die Anforderungen an eine besonders gute Gestaltung der Freiflächen seien nicht erfüllt. Schliesslich erachten die Rekurrierenden auch im Rahmen ihrer materiellen Ausführungen die fehlende Prüfung der Kriterien "Wohnlichkeit und Wohnhygiene", "Versorgungs- und Entsorgungslösung" und "Art und Grad der Ausrüstung" als schweren Mangel.