R1S.2022.05166 Seite 77 14.1 Die Anforderungen an Arealüberbauungen gemäss § 71 PBG betreffend monieren die Rekurrierenden zunächst eine Verletzung der Begründungspflicht (und damit verbunden des rechtlichen Gehörs). Die Bewilligungsbehörde habe alle Merkmale gemäss § 71 Abs. 2 PBG zu prüfen, wobei entsprechend dem hohen Eingriffs- und Störungspotential von Arealüberbauungen und aufgrund des der Baubewilligungsbehörde zukommenden erheblichen Ermessens ein hoher Begründungsstandard gelte, welchem die Bausektion vorliegend bei weitem nicht gerecht werde.