vgl. dazu auch E. 14.3.2), danach aber aufgrund der Abknickung - bzw. beim Gebäude E1 von vornherein aufgrund der Lage - sukzessive von den Parzellen der Siedlung "H" (bzw. der Pflanzgärten) abrücken, wird gerade verhindert, dass die Siedlung von den Neubauten bedrängt wird und im Gegenteil eine Zurücknahme gegenüber dem Inventarobjekt erreicht. Die Lage der Gebäudekörper, aufgrund derer nun auch der vorstehend erwähnte Aspekt der Einpassung ins Terrain vorteilhaft zum Tragen kommt und die im Übrigen die Verzahnung des Stadtgebiets mit dem Freiraum der Allmend gewährleistet (vgl. zu Letzterem ebenfalls E. 14.3.2), hat