Pufferzone besonders deutlich erkennbar (vgl. auch die zitierte Passage des ISOS, die spezifisch den rückwärtigen Gärten eine entsprechende distanzschaffende Funktion zuschreibt). Unbehelflich ist in diesem Zusammenhang schliesslich der Hinweis auf eine Gefährdung der Bepflanzung: Fraglich ist bereits, ob dieser Aspekt im Rahmen des mit § 238 Abs. 2 PBG ausschliesslich bezweckten Schutzes vor negativen gestalterischen Einflüssen überhaupt zu berücksichtigen wäre;