R1S.2022.05166 Seite 71 einem - in der Rekursschrift angeführten - Zitat aus der Schweizerischen Bauzeitung von 1922 erwähnt, wonach sich durch die Konzentration der bebauten Flächen eine Konzentration der Gärten ergebe, wodurch Licht und Luft freieren Zugang erhalten würden, als wenn die Aufteilung des Geländes in gleichviele Einzelgrundstücke mit getrennten Häusern erfolgen würde. Hierin liege ein bedeutender ästhetischer Vorteil. Die Häuser und Gärten ergäben zusammengefasst grosszügige Garten- und Strassenräume (a.a.O., S. 57).