Unter dem Titel "Denkmalschutz" wird abschliessend festgehalten, die Wohnsiedlung "H" sei in ihrem ursprünglichen Siedlungskonzept schutzwürdig. Die einheitlichen, schlicht gestalteten Fassaden der Reihenhäuser und die durchgehenden Walmdächer mit den langgezogenen Schlepplukarnen prägten das Erscheinungsbild der städtebaulichen Grossform, wobei die Wirkung durch die einheitliche Farbigkeit und Materialisierung unterstrichen werde. Charakteristisch für die Siedlung sei die durchgehende Gestaltung der Hausgärten (Vor- und Hintergärten) und Pflanzgärten (heute vor allem in der Funktion von Ziergärten), die sich als Grüngürtel um die Siedlung schmiegten.