vgl. auch S. 23, wonach zu prüfen sei, ob unter anderem die nicht inventarisierten Pflanzgärten und die I-Gasse bei einer allfälligen Schutzabklärung in die nähere Betrachtung einbezogen werden sollten). Spezifisch die Aussenräume betreffend wird festgehalten, die Anordnung als markante V-Form mit einem frei stehenden Reihenhaus habe den Architekten ermöglicht, die Wohngebäude nach allen Seiten in einen breiten Grüngürtel aus privaten Gärten einzubetten, wobei mit dem Siedlungskonzept drei Typen von Aussenräumen (gemeinschaftliche Wohnstrasse; an die Reihenhäuser angrenzende Gärten; durch die I-Gasse erschlossene separate Pflanzgärten) verwirklicht worden seien (a.a.O., S. 12).