Sie bildet eine markante Grossform und ist - von der D-Strasse her - durch eine private, im Innern der V-Form liegende Wohnstrasse erschlossen, wobei die Vorgärten sowohl die öffentlichen Strassen als auch die private Sackgasse säumen. Auf der strassenabgewandten (und damit dem Baugrundstück zugewandten) Seite befinden sich private Gärten, denen im Südosten, von einem schmalen Weg (der I-Gasse) getrennt, ein Gürtel von Pflanzgärten vorgelagert ist (wobei letzterer - wie auch die I-Gasse - nicht inventarisiert sind, jedoch als integraler Bestandteil der Siedlung bezeichnet werden). Vorgärten und rückseitige Gärten bilden grosse zusammenhängende Grünräume (vgl. zum Ganzen act.