R1S.2022.05166 Seite 68 benen Umfang der Kognition des Baurekursgerichts abzuweichen. Der Vollständigkeit halber ist jedoch darauf hinzuweisen, dass sich die nachstehende materielle Einschätzung (vgl. E. 13.3.2 und 13.3.3) auch bei uneingeschränkter Überprüfung nicht anders präsentieren würde.