Schliesslich weisen die Rekurrierenden darauf hin, wie sich dem Planungsbericht zur Gestaltungsplanpflicht für das Gebiet B/U entnehmen lasse, teile auch der Gemeinderat der Stadt Zürich die Auffassung, dass der Umgebungsschutz in der vorliegenden Situation nach wirksamen Massnahmen verlange. Im Rahmen der materiellen Argumentation zum ISOS halten die Rekurrierenden überdies dafür, durch vergangene Fehlentscheide sei ein Teil der grosszügigen Freiräume in der Umgebung verloren gegangen, was zu einer gewissen Isolierung der Siedlung "H" geführt habe.