R1S.2022.05166 Seite 65 auf die kleinteilige Siedlung "H" zur Folge. Die strittige Überbauung rücke westseitig bis auf 11,5 m an die Grenze. Das direkt vor der Siedlung liegende Haus D1 sei dabei mit einer Höhe von bis zu 34,40 m das höchste in der projektierten Überbauung. Wieso die Vorinstanz angesichts dieser Dimensionen und der grossen Nähe zur denkmalgeschützten Siedlung von Rücksichtnahme und respektvollem Abstand spreche, sei nicht nachvollziehbar.