Gleichzeitig nehme das Projekt in der Setzung, Volumetrie und Freiraumgestaltung wie auch mit der Fassadenbegrünung einen respektvollen Abstand zur im kommunalen Inventar der Denkmalpflege enthaltenen Siedlung "H" ein und erfülle damit die Anforderungen der besonderen Rücksichtnahme zum Inventarobjekt gemäss § 238 Abs. 2 PBG (E. I.a). Ausgeführt wird weiter, die Geschichte des Ortes - im Sinne der Erinnerung an die ehemalige Lehmgrube - spiegle sich in der Materialisierung der Fassaden wieder, welche zudem unterschiedlich auf den jeweiligen städtebaulichen Kontext reagierten.