R1S.2022.05166 Seite 63 die Ausführungen im angefochtenen Entscheid wirkten geradezu zynisch; auch gemäss einer Stellungnahme des Zürcher Heimatschutzes (act. 6.7) missachte das Bauvorhaben den Ortsbildschutz gegenüber der Siedlung "H" und nehme auf dieses Heimatschutzobjekt nicht gebührend Rücksicht.