Weiter weisen die Rekurrierenden darauf hin, die städtebaulich empfindlichen H-Parzellen würden in der Zone W2, die Nachbargrundstücke vis-à-vis an der A-Strasse in der Zone W4 und einzig die Parzellen Kat.-Nrn. 1, 3 und 2 in der Zone W5 liegen, wobei die vom Umfeld abweichende Zonierung der letztgenannten Grundstücke weniger planerischen als politischen Überlegungen geschuldet sei. Somit bestehe bereits in der Grundordnung ein nicht planerisch begründeter Massstabssprung, der durch die Mehrausnützung bei der Arealüberbauung und die Freigabe der Gebäudehöhe noch akzentuiert werde und - gerade auch im Vergleich mit der bestehenden Ausnützung auf den H-Parzellen - sehr markant sei.