Diese massive Verdichtung ausgerechnet direkt angrenzend an das Bau- und Gartendenkmal zeuge von fehlender Rücksichtnahme gegenüber den Schutzzielen und Merkmalen der Siedlung. Die charakteristisch wichtigen Grünräume würden bedrängt und die prägende Weite wäre nicht mehr gegeben. Die charakteristische einheimische Bepflanzung würde durch Lichtentzug geschädigt, womit die Gärten an Schutzwert zu verlieren drohten. Weiter weisen die Rekurrierenden darauf hin, die städtebaulich empfindlichen H-Parzellen würden in der Zone W2, die Nachbargrundstücke vis-à-vis an der A-Strasse in der Zone W4 und einzig die Parzellen Kat.-Nrn.