In Übereinstimmung mit der bereits im Rahmen der Rüge zum ISOS verwendeten Argumentation (vgl. E. 12.2) machen die Rekurrierenden sodann Ausführungen zu den im Bestand und beim geplanten Bauvorhaben bestehenden Abständen zur Siedlung "H" sowie zur Höhe der geplanten Gebäude, wobei sie erneut betonen, die grossen Abstände zur umliegenden, mehrstöckigen Bebauung seien gemäss dem Inventarblatt charakteristisch prägend für die Siedlung. Diese massive Verdichtung ausgerechnet direkt angrenzend an das Bau- und Gartendenkmal zeuge von fehlender Rücksichtnahme gegenüber den Schutzzielen und Merkmalen der Siedlung.