R1S.2022.05166 Seite 60 vember 2018) möglich gewesen. Zwar wurde in der Folge in einem unmittelbar gegen die Nutzungsplanung gerichteten und nicht die vorliegend streitbetroffene Parzelle betreffenden Rechtsmittelverfahren auf eine mangelhafte Berücksichtigung des ISOS erkannt (VB.2018.00540 vom 9. Januar 2020, insb. E. 3; bestätigt mit BGr 1C_100/2020 vom 28. Juni 2021, insb. E. 4).