12.1 Die Rekurrierenden rügen - insbesondere mit Blick auf die Siedlung "H" - einerseits eine fehlende Berücksichtigung des ISOS bzw. die Missachtung der sich aus diesem ergebenden rechtlichen Konsequenzen, andererseits unter dem Titel "Umgebungsschutz" eine Verletzung von § 238 Abs. 2 PBG.